Zum Inhalt springen

Was das BFSG für Ihre Website bedeutet

Seit 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Für viele kleine Betriebe ist eine barrierefreie Website keine Pflicht, sie lohnt sich aber trotzdem. Ich prüfe Ihre Seite kostenlos.

Pflicht ist es, wenn Verbraucher online einen Vertrag schließen

Das betrifft vor allem Onlineshops und Buchungen. Eine Website, die nur informiert, fällt nach verbreiteter Auffassung nicht darunter. Bei Terminbuchungen ist die Grenze nicht in jedem Fall geklärt.

Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind ausgenommen

Das sind Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Ob das auf Sie zutrifft, klären Sie bitte mit Ihrer Kammer oder einem Anwalt. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Barrierefrei heißt vor allem lesbar und ohne Maus bedienbar

Dazu gehören genug Kontrast, Beschriftungen an Formularfeldern, Bildbeschreibungen und klare Überschriften. Davon profitieren auch ältere Kunden, und Google versteht die Seite besser.

So läuft der kostenlose Check

Ich prüfe Startseite und bis zu zwei Unterseiten mit einem Prüfprogramm und von Hand. Sie bekommen per E-Mail eine kurze Liste, sortiert nach Dringlichkeit, mit einem Satz zur Lösung je Punkt. Eine Bescheinigung, dass die Seite dem Gesetz entspricht, ist das nicht.

Die häufigsten Fehler auf kleinen Websites

Auf kleinen Websites tauchen immer wieder dieselben Punkte auf:

  • hellgraue Schrift auf weißem Grund, zu wenig Kontrast
  • Bilder ohne Beschreibung, sodass Vorleseprogramme nur „Bild“ sagen
  • Formularfelder ohne Beschriftung, nur mit grauem Platzhaltertext
  • Menüs, die sich nur mit der Maus öffnen lassen
  • Überschriften, die nur fett gedruckt sind, aber keine echten Überschriften

Die meisten davon lassen sich in wenigen Stunden beheben, ohne die Seite neu zu bauen.

Neue Seiten baue ich von Anfang an zugänglich

Jede Website, die ich baue, prüfe ich vor dem Start mit einem Prüfprogramm und auf einem schmalen Handy-Bildschirm. Kontrast, Tastaturbedienung, Bildbeschreibungen und Überschriften gehören bei mir zu jedem Projekt, nicht als Zusatz gegen Aufpreis. Wie ein Projekt abläuft, steht unter Ablauf eines Projekts.

Häufige Fragen

Gilt das BFSG für Arztpraxen?
Für eine Praxisseite, die nur informiert, nach verbreiteter Auffassung nicht. Bei Online-Terminbuchung ist es weniger klar. Fragen Sie im Zweifel Ihre Kammer.
Reicht ein Plugin mit Kontrastknopf?
Nein. Solche Einblendungen beheben die Fehler im Aufbau der Seite nicht.
Kostet der Check etwas?
Nein, und es folgt nichts daraus. Wer die Punkte behebt, entscheiden Sie.
Was passiert, wenn meine Seite nicht barrierefrei ist?
Fällt Ihr Angebot unter das Gesetz, können die Marktüberwachungsbehörden Mängel beanstanden. Für Seiten, die nur informieren, gilt das nach verbreiteter Auffassung nicht.

// Kontakt

Barrierefreiheits-Check anfragen

Schicken Sie mir die Adresse Ihrer Website. Das Ergebnis bekommen Sie in der Regel innerhalb einer Woche.