Was in Ihr Impressum gehört
Das Impressum ist schnell angelegt und schnell vergessen. Fehlt eine Pflichtangabe, kann das eine Abmahnung nach sich ziehen. Mit dieser Liste gleichen Sie es in ein paar Minuten ab.
Von Leif SandenStand 21.10.20263 Minuten Lesezeit
Inhalt
Grundlage ist § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Es gilt für jede Website, die geschäftlich genutzt wird, also auch für die Seite einer Praxis, eines Handwerksbetriebs oder eines Vereins mit Angeboten.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Diese Angaben braucht jedes Impressum
- Vollständiger Name, bei Firmen der Name laut Handelsregister mit Rechtsform
- Eine Anschrift, unter der Post zugestellt werden kann, kein Postfach
- Eine E-Mail-Adresse und ein zweiter schneller Weg, in der Regel eine Telefonnummer
- Bei GmbH, UG und anderen Gesellschaften die Vertretungsberechtigten, etwa die Geschäftsführung
- Registergericht und Registernummer, wenn Sie im Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregister stehen
- Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn Sie eine haben
Die Steuernummer gehört nicht ins Impressum. Sie wird oft eingetragen, wenn keine USt-IdNr. vorhanden ist, ist aber keine Pflicht.
Was Praxen, Kanzleien und Handwerk zusätzlich brauchen
Für Berufe mit eigener Berufsordnung, zum Beispiel Ärztinnen, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Anwältinnen, Steuerberater oder Architekten, kommen weitere Angaben dazu:
- Die zuständige Kammer, zum Beispiel die Landeszahnärztekammer
- Die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem sie verliehen wurde
- Die berufsrechtlichen Regelungen und wo man sie nachlesen kann, am besten mit Link
Brauchen Sie für Ihre Tätigkeit eine behördliche Zulassung, nennen Sie auch die zuständige Aufsichtsbehörde. Im Handwerk ist das in der Regel die Handwerkskammer, bei der Sie eingetragen sind.
Zwei Klicks, nicht mehr
Das Impressum muss leicht zu finden, direkt erreichbar und ständig verfügbar sein. Am sichersten ist ein Link mit dem Wort „Impressum“ im Fußbereich jeder Seite. Begriffe wie „Kontakt“ oder „Über uns“ reichen als Linktext nicht.
Auch auf dem Handy muss der Link sichtbar sein und darf nicht hinter einem Cookie-Banner verschwinden.
Steht bei Ihnen noch „§ 5 TMG“?
Seit dem 14.05.2024 heißt die Grundlage § 5 DDG, das alte Telemediengesetz gibt es nicht mehr. Ein alter Paragraf ist kein großes Problem, aber ein Zeichen, dass lange niemand auf die Seite geschaut hat. Bei der Gelegenheit lohnt es sich, auch die übrigen Angaben zu prüfen.
So prüfen Sie es selbst
- Öffnen Sie Ihre Website am Handy und suchen Sie den Link zum Impressum. Finden Sie ihn ohne Scrollen durch Menüs?
- Gleichen Sie die Angaben mit der Liste oben ab, besonders Anschrift, Telefon und Register.
- Suchen Sie nach „TMG“ und ersetzen Sie es durch „DDG“.
- Prüfen Sie, ob die E-Mail-Adresse noch gelesen wird.
Häufige Fragen
Muss ich meine Privatadresse angeben, wenn ich von zu Hause arbeite?
Reicht ein Kontaktformular statt E-Mail-Adresse?
Brauche ich einen Verantwortlichen für den Inhalt?
Schreiben Sie mir das Impressum?
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